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Bereitschaftsdienst

In dringenden Eilfällen kann außerhalb der Öffnungszeiten des Amtsgerichts Biberach der Bereitschaftsdienst unter Tel. 07351/4470 (Polizeirevier Biberach) erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als "Eilt" kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierten Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. Die Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst des Gerichts kann über Tel. 07351/4470 (Polizeirevier Biberach) erfolgen.

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